Batterierückgabeverordnung / Batteriegesetz
Batterierückgabeverordnung / Batteriegesetz
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(Stand: April 2015)
ACHTUNG! Batterierückgabeverordnung / Batteriegesetz:
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus ordnungsgemäß zu entsorgen.
Sie können Ihre alten Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden.
Gerne können Sie Ihre Altbatterien zur Entsorgung auch portofrei an uns zurücksenden. Die Entsorgung gemäß Elektrogesetz (ElektroG) sowie Verpackungsverordnung erfolgt dann durch offiziell anerkannte und entsprechend registrierte Entsorgungsunternehmen.
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus ordnungsgemäß zu entsorgen.
Sie können Ihre alten Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden.
Gerne können Sie Ihre Altbatterien zur Entsorgung auch portofrei an uns zurücksenden. Die Entsorgung gemäß Elektrogesetz (ElektroG) sowie Verpackungsverordnung erfolgt dann durch offiziell anerkannte und entsprechend registrierte Entsorgungsunternehmen.
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